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Unsere Standards

Diese Zertifizierungen bieten wir an

QS

Das QS-Prüfzeichen steht für geprüfte Qualitätssicherung bei frischen Lebensmitteln – vom Landwirt bis zur Ladentheke! Ob Fleisch und Wurst oder Obst, Gemüse und Kartoffeln – Lebensmittel mit dem QS-Prüfzeichen haben einen genau dokumentierten und kontrollierten Lebenslauf. So ist der Weg eines Rindersteaks vom Tierhalter über den Schlachthof und den Metzger bis zum Supermarkt oder bei Äpfeln und Tomaten vom Erzeuger über den Großhändler bis in den Lebensmitteleinzelhandel klar nachvollziehbar.

Ihr Prüfsystem für Lebensmittel umfasst alle Stufen der Lebensmittelkette. Für alle teilnehmenden Betriebe aus dem In- und Ausland gelten bei QS strenge Anforderungen, etwa zur Rückverfolgbarkeit oder zur Hygiene. Unabhängige Prüfer kontrollieren regelmäßig, ob die Anforderungen eingehalten werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des QS.

ORGAINVENT

Bereits seit dem 1.9.2000 müssen Herkunftsangaben zu jedem Stück Rindfleisch, das in der EU vermarktet wird, gemacht werden. Hierzu sind alle Marktbeteiligen, d.h. Schlachthöfe, Zerlegebetriebe, Großhändler, LEHKetten, Fleischerei-Fachgeschäfte sowie landwirtschaftliche Direktvermarkter verpflichtet. Seit dem 1.4.2015 sind auch Herkunftsangaben für vorverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch für Endverbraucher und Anbieter von Gemeinschaftsverpflegungen vorgeschrieben. Hierfür müssen alle an der Erzeugung und Verarbeitung bis zum Verkauf beteiligte Stufen Hand in Hand arbeiten und sicherstellen, dass diese Informationskette funktioniert.

Hier liegt seit 1998 die Kernkompetenz der ORGAINVENT GmbH! Mit dem ORGAINVENT-System zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch werden alle Systemteilnehmer bei der Umsetzung der Rechtsvorgaben in die eigene Herkunftskennzeichnung unterstützt. Eine praxisorientierte Systematik für die Etikettierung und Rückverfolgung von Fleisch, die von einer Vielzahl Unternehmen in Fleischwirtschaft, Fleischerhandwerk und Handel genutzt wird und mit neutralen Kontrollen für eine belastbare Informationsqualität sorgt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von Orgainvent www.orgainvent.de

Tierschutzlabel

Mit dem Tierschutzlabel „Für Mehr Tierschutz“ des Deutschen Tierschutzbundes werden Produkte tierischen Ursprungs gekennzeichnet, die strengen Anforderungen unterliegen, hinter denen das umfangreiche Tierschutzlabel-System (TSL-System) steht. Es umfasst ausnahmslos sämtliche Stufen der Produktion von Fleisch und Fleischwaren, Milch und Molkereiprodukten sowie Eiern. Zusammen bilden diese Stufen eine durchgängige, kontrollierte Systemkette von der Tierhaltung bis zum Verkauf der Ware.

Mit den Vorgaben der Einstiegsstufe, sowie der Premiumstufe, soll dafür Sorge getragen werden, dass die Nutztiere davon signifikant profitieren: mehr Platz und Auslauf, mehr Beschäftigung, und weitere Verbesserungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website tierschutzlabel.info.

Haltungsform

Die Haltungsform gibt Verbrauchern auf einen Blick Auskunft darüber, wieviel mehr Tierwohl in den Produkten steckt als gesetzlich festgelegt.

Die Haltungsform ist kein Label und somit auch kein neues Programm oder Kontrollsystem, sondern sie ordnet die bestehenden Labels in eine Range von 1-4 ein und gibt somit einen schnellen Überblick über die Haltungsbedingungen von Lebensmittel liefernden Tiere (Rind, Schwein, Geflügel, Kaninchen).

Die Kontrolle der Vorgaben für eine tiergerechtere Haltung erfolgt im Zuge der Zertifizierung und wird von dem jeweiligen Standardgeber (z.B. ITW, TSL) organisiert und verantwortet.

Die Einordnung und Zulassung der jeweiligen Tierwohlprogramme in die Haltungsform erfolgt durch die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website haltungsform.de.

ITW Initiative Tierwohl

In der Initiative Tierwohl haben sich Unternehmen und Verbände aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel gemeinsam die Förderung einer tiergerechteren und nachhaltigeren Fleischerzeugung zum Ziel gesetzt. Auch in Zukunft wollen sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern Schweine- und Geflügelfleisch in hervorragender Qualität und großer Vielfalt anbieten, gleichzeitig aber das Tierwohl noch stärker zur Grundlage ihres Handelns machen.

Die an der Initiative Tierwohl beteiligten Unternehmen und Verbände haben unter Einbeziehung von Wirtschaft, Wissenschaft und Interessengruppen ein umfassendes Programm zur Förderung des Tierwohls auf der landwirtschaftlichen Produktionsebene der Tierhalter entwickelt und hierfür wissenschaftlich fundierte, messbare und belegbare Anforderungen an die Tierhaltung definiert. Die Einhaltung der Anforderungen an die Tierhaltung wird von neutralen Zertifizierungsstellen überwacht. Sie führen unabhängige Kontrollen nach Maßgabe des Programmhandbuchs, insbesondere der vorliegenden Prüfsystematik, durch.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von ITW www.initiative-tierwohl.de

Regionalfenster

Das Regionalfenster ist ein Deklarationsfeld und beinhaltet ausschließlich Aussagen zu Herkunft und dem Anteil der regionalen landwirtschaftlichen Zutaten / Rohstoffe, dem Ort der Verarbeitung und optional zu den Vorstufen der landwirtschaftlichen Erzeugung des Produkts. Ebenso erfolgt eine Nennung der beauftragten neutralen Kontrollinstitution.

Aussagen zur Art der Erzeugung (z.B. fair, nachhaltig, ökologisch, ohne Gentechnik, tiergerecht) sind im Regionalfenster nicht zugelassen.

Das Regionalfenster dient zur Schaffung von mehr Transparenz für den Verbraucher.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von Regionalfenster  www.regionalfenster.de

VLOG Lebensmittel ohne Gentechnik

Der VLOG-Standard legt die Anforderungen für eine „VLOG geprüft“-Futtermittel- bzw. „Ohne Gentechnik“-Lebensmittelerzeugung dar und dient der Vereinheitlichung der Überprüfung der Prozess- und Qualitätssicherungssysteme. Grundlage dafür ist das, seit Mai 2008 in Deutschland geltende, EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG).

Der VLOG definiert die Grundlagen für die Erteilung einer Nutzungslizenz für das “Ohne GenTechnik”- bzw. das “VLOG geprüft”-Siegel und soll den Unternehmen als Unterstützung für die Erarbeitung eines Risikomanagements dienen.

Der VLOG-Standard richtet sich an:

  • Hersteller, Verarbeiter und Händler von Lebensmitteln, die ihre Produkte mit einem „Ohne GenTechnik“-Siegel oder den Worten „Ohne Gentechnik“/“VLOG“ kennzeichnen möchten.
  • Futtermittelhersteller und -händler, die ihre Produkte mit dem „VLOG geprüft“-Siegel oder der Wortmarke „VLOG geprüft“ kennzeichnen möchten.

Darüber hinaus können sich neben landwirtschaftlichen Unternehmen und Logistikunternehmen auch Lebensmittelhersteller und -verarbeiter sowie Futtermittelhersteller unabhängig von o.g. Kennzeichnungswunsch mit dem „Ohne GenTechnik“- bzw. “VLOG geprüft“-Siegel nach diesem Standard zertifizieren lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des VLOG www.ohnegentechnik.org